Allgemeine Geschäftsbedingungen von
Verkauf und Dienstleistungen

Anwendbarkeit

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkäufe von Waren und Dienstleistungen von iClean.

1.2 Der Geltung etwaiger allgemeiner Bedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen.

1.3 Kein Verzicht, keine Änderung oder Modifizierung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist für iClean bindend, es sei denn, sie erfolgt schriftlich und ist von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter von iClean unterzeichnet.

 


Angebote und Vertragsabschluss

2.1 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind alle Angebote von iClean unverbindlich und gelten nur als Aufforderung an den Käufer, eine Bestellung aufzugeben. Ein Vertrag zwischen iClean und dem Käufer kommt nur dann zustande, wenn iClean eine Bestellung schriftlich bestätigt („Auftragsbestätigung“).

2.2 Zusagen, Zusicherungen oder Erklärungen von Mitarbeitern, Vertretern und/oder Vertretern von iClean sind nur verbindlich, wenn sie von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter von iClean schriftlich bestätigt werden.

 


Lieferumfang

3.1 iClean liefert ausschließlich die Waren und/oder erbringt die in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bezeichneten Dienstleistungen. Soweit nicht anders vereinbart, sind Sachen wie Ersatzteile, Werkzeuge und Kabel ausgeschlossen.

3.2 Zusätzliche Waren oder Dienstleistungen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind oder vom Käufer angefordert werden, können von iClean zusätzlich zum Vertragspreis („Preis“) gesondert in Rechnung gestellt werden.

3.3 Alle Spezifikationen oder Darstellungen in Bezug auf Kapazität, Gewichte, Leistung und andere Daten („Spezifikationen“), die in einem Angebot, einer Auftragsbestätigung, einem technischen Dokument, einem Katalog, der Website von iClean oder dergleichen angegeben sind, sind Hinweise und gelten nur als Annäherungswerte.

3.4 iClean kann jederzeit ohne vorherige Ankündigung geringfügige Änderungen an Spezifikationen vornehmen, vorausgesetzt, dass diese Änderungen die mechanische Leistung der von iClean gelieferten Waren nicht wesentlich beeinträchtigen.

3.5 Für den Fall, dass iClean für die Installation und/oder Inbetriebnahme von Geräten verantwortlich ist, führt es nur die Aufgaben aus, die ausdrücklich in Absatz 11, Installation und Inbetriebnahme unten, aufgeführt sind.

 


Lieferung

4.1 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind Liefertermine ungefähr und keine endgültigen Fristen.

4.2 Die Lieferung erfolgt ab Werk Venray gemäß Incoterms 2010. Die Gefahr geht bei Lieferung auf den Käufer über.

4.3 iClean behält sich das Recht vor, die Lieferung in Teilen und von mehreren Standorten, einschließlich verschiedener Länder, vorzunehmen.

4.4 Die vereinbarte Lieferzeit beginnt erst nach Eingang aller erforderlichen technischen Einzelheiten und Formalitäten sowie sonstiger zur Leistungserbringung erforderlichen Angaben, einschließlich des Eingangs einer etwaigen Anzahlung, bei iClean.

4.5 Wenn der Käufer die von iClean angebotene Lieferung nicht annimmt, lagert iClean die Ware auf Gefahr und Rechnung des Käufers und die Ware gilt als geliefert.

4.6 Gegebenenfalls verpackt iClean die Ware nach eigenem Ermessen, sofern diese Verpackung dem Transport standhält und eine Beschädigung der Ware während des Transports verhindert.

4.7 Wenn iClean Dienstleistungen erbringen soll, vereinbaren die Parteien einen Termin und/oder Zeitplan für die Erbringung dieser Dienstleistungen. Wenn sich die Parteien nicht auf ein solches Datum und/oder einen solchen Zeitplan einigen, entscheidet iClean angemessen über alle erforderlichen Einzelheiten.

 


Preise und Zahlung

5.1 Alle angegebenen Preise basieren auf den aktuellen Wechselkursen, Tarifen und Herstellungskosten. Sofern im Angebot nicht anders angegeben, können die angebotenen Preise von iClean mit oder ohne Vorankündigung bis zur Annahme durch den Käufer geändert werden. Irrtumskorrekturen bei den Preisen vorbehalten.

5.2 Sofern nicht anders angegeben, basieren alle Preise auf Lieferung Ex Works Venray (Incoterms 2010) in EUR; ausschließlich Verpackung, Mehrwertsteuer, sonstiger Steuern, Versicherung und Abgaben. Im Zweifel gilt der in der Auftragsbestätigung genannte Preis als vereinbart.

5.3 Zahlungen aus dem Vertrag, ausgenommen Vorauszahlungen, sind in der vereinbarten Währung innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Rechnungsdatum von iClean ohne Abzug oder Aufrechnung zu leisten. Oder anders schriftlich vereinbart. Die Zahlung einer Vorauszahlungsrechnung erfolgt innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug oder Aufrechnung.

5.4 Bei Zahlungsverzug gerät der Käufer in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 8 (acht) Prozentpunkten über dem am Tag der Fälligkeit geltenden EZB-Zinssatz berechnet. Ein Zahlungsverzug von mehr als 6 (sechs) Wochen kann von iClean als wesentliche Vertragsverletzung des Käufers gemäß Ziffer 16, Kündigung, behandelt werden.

5.5 iClean ist berechtigt, angemessene Sicherheiten für offene Zahlungen aus dem Vertrag zu verlangen. Das Versäumnis des Käufers, der Aufforderung unverzüglich nachzukommen, spätestens jedoch innerhalb von 4 (vier) Wochen, stellt eine wesentliche Vertragsverletzung des Käufers gemäß Absatz 16, Kündigung, dar.

Titel

6.1 Soweit gesetzlich zulässig, behält sich iClean das Eigentum an allen gelieferten und/oder zu liefernden Waren vor, bis der Käufer den Preis vollständig bezahlt hat. Gegebenenfalls ist der Käufer verpflichtet, mit iClean bei der Begründung der erforderlichen Sicherungsrechte zusammenzuarbeiten und diese zu unterstützen.

 


Geistiges Eigentum und Vertraulichkeit

7.1 Der Käufer hat alle von iClean erhaltenen Dokumente, Informationen und Spezifikationen vertraulich zu behandeln.

7.2 Das gesamte geistige Eigentum an von iClean gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen verbleibt bei iClean oder seinen Subunternehmern und/oder Anbietern. Jede Gewährung oder Übertragung von Rechten an geistigem Eigentum, sofern vereinbart, ist Gegenstand einer separaten Lizenz für geistiges Eigentum.

7.3 iClean gewährleistet, dass die Gestaltung der vertragsgemäß gelieferten Waren keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzt. Eine bestimmte Verwendung oder Anwendung der Ware wird nicht zugesichert. Wird jedoch eine solche Verletzung nachgewiesen, kann iClean nach eigenem Ermessen die rechtsverletzende Ware ersetzen oder modifizieren oder, falls dies nicht möglich ist, die rechtsverletzende Ware zurücknehmen und den Preis entsprechend mindern. Eine weitergehende Haftung entfällt.

 


Garantie

8.1 Stellt sich innerhalb von 12 (zwölf) Monaten nach Lieferung ein nachweislich zum Zeitpunkt der Lieferung vorhandener Konstruktions-, Material- oder Verarbeitungsfehler heraus („Mangel“), wird iClean unverzüglich und nach eigenem Ermessen reparieren , ersetzen oder anderweitig einen solchen Defekt beheben.

8.2 Für Waren, die nicht von iClean hergestellt wurden, haftet iClean für Mängel nur insoweit, als der Hersteller dieser Waren gegenüber iClean für Mängel haftet. Der Käufer hat die Ware so bald wie möglich nach Lieferung zu untersuchen und iClean jeden offensichtlichen Mangel unverzüglich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind iClean unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Das Versäumnis, eine solche Inspektion durchzuführen oder eine solche Mitteilung zu erteilen, entbindet iClean von jeglicher Verpflichtung, diesen offensichtlichen oder verborgenen Mangel zu beheben.

8.3 Die Haftung von iClean für Mängel unterliegt der korrekten Installation, Bedienung und Wartung der Waren durch den Käufer gemäß den von iClean gelieferten Installationsanweisungen und Bedienungsanleitungen. iClean haftet nicht für normale Abnutzung.

8.4 iClean übernimmt keine Haftung für Mängel (a) an Waren, die vom Käufer oder einem Dritten ohne vorherige schriftliche Genehmigung von iClean repariert wurden; oder in Waren, die vom Käufer mit Ersatzteilen gewartet werden, die nicht direkt von iClean bezogen wurden; oder (c) vom Käufer oder Dritten verursacht wurden.

8.5 Sofern iClean nicht entscheidet, dass der angebliche Mangel vor Ort untersucht und/oder behoben werden soll, muss der Käufer alle angeblich defekten Waren frachtfrei und versichert an iClean zurücksenden. Eine Warenrücknahme ist ausgeschlossen, es sei denn, iClean hat einer solchen Rücksendung ausdrücklich zugestimmt. Im Falle einer Untersuchung vor Ort kann iClean, wenn iClean seine Haftung für einen angeblichen Mangel ablehnt, dem Käufer alle Kosten in Rechnung stellen, die sich aus der Untersuchung ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Reise-, Transport- und Unterbringungskosten.

8.6 Sofern nicht anders vereinbart, werden Mängelbeseitigungen durch iClean außerhalb der regulären Geschäftszeiten dem Käufer gesondert zu den Standardsätzen von iClean und zusätzlich zum Preis in Rechnung gestellt.

8.7 Wenn der fortgesetzte Betrieb von Waren, die als defekt befunden oder vermeintlich defekt sind, zu Schäden an Installationen oder Geräten führen könnte, kann iClean die sofortige und ordnungsgemäße Stilllegung dieser Waren anordnen. iClean haftet nicht für Schäden, die sich aus der Nichterfüllung einer solchen Bestellung ergeben.

8.8 Die Behebung eines Mangels durch iClean verlängert nicht die ursprüngliche Gewährleistungsfrist für die Waren, und die Haftung von iClean für Ersatzteile erlischt am selben Tag wie die ursprüngliche Gewährleistungsfrist.

8.9 Die Haftung von iClean für Mängel erstreckt sich nur auf den ursprünglichen Käufer und kann nicht auf Dritte übertragen werden.

8.10 Sofern nicht ausdrücklich anders garantiert, haftet iClean nicht für die Gewährleistung der Marktgängigkeit der Waren oder der Eignung für einen bestimmten Zweck.

 


Haftung

9.1 Die in Absatz 8, Gewährleistung, festgelegte Haftung ist die einzige Haftung von iClean für Mängel. Sie ersetzt jede Haftung für Mängel oder Nichtkonformität oder jede andere Verpflichtung, die sich aus dem anwendbaren Recht ergibt. Aus Handelsbräuchen oder aus Parteienpraxis. Insbesondere haftet iClean nicht für indirekte oder Folgeverluste oder -schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Verlust oder Beschädigung von Produkten, Rohstoffen, Betriebsmitteln oder Rohstoffen, Einnahmeverlust, Gewinnausfall, Produktionsausfall (einschließlich Anlagenstillstand oder Verzögerungen), Geschäftsverlust, Vertragsverlust, vertragliche Haftung oder Vertragsstrafe, die der Käufer an Dritte zu zahlen hat, oder andere finanzielle Verluste, alle Kosten oder Verluste im Zusammenhang mit daraus resultierenden Geschäftsänderungen (einschließlich Rückrufkosten für Produkte des Käufers), Schäden an Ausrüstungsgegenständen oder Werken, die nicht von iClean geliefert wurden, oder an anderen Handlungen, Unterlassungen oder Versäumnissen seitens iClean.

9.2 Die vorstehend in Ziffer 9.1 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von iClean.

9.3 Der Käufer entschädigt iClean und hält iClean schadlos gegenüber dem finanziellen Ergebnis, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kosten, Rechtskosten und/oder Schadensersatz, aus Ansprüchen oder Gerichtsverfahren, die von Dritten erhoben werden und entweder direkt entstehen oder indirekt aus der Nutzung, Lagerung oder Entsorgung von Waren und/oder der Durchführung von Dienstleistungen, die von iClean erbracht werden.

 


Vertragsänderung und Verzögerung

10.1 Alle Änderungsaufträge müssen schriftlich von einem bevollmächtigten Vertreter beider Parteien vereinbart werden. iClean ist nicht verpflichtet, Änderungswünsche des Käufers anzunehmen. Die Zahlung für etwaige Änderungsaufträge erfolgt
innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Beginn dieser Arbeiten erfolgen. Ist kein Mehrpreis vereinbart, gelten die Listenpreise von iClean und die Standardsätze von iClean.

10.2 Wenn iClean aufgrund von Umständen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die in a. zu f. unten steht iClean (a) eine angemessene Verlängerung der Frist und (b) eine angemessene Erhöhung des Preises zu. Jede solche Erhöhung des Preises umfasst alle zusätzlichen damit zusammenhängenden Kosten, die iClean entstehen, zuzüglich einer vereinbarten Marge. Ist keine Marge vereinbart, gilt eine marktübliche Marge.

A. Verzögerungen, Defekte, Ungenauigkeiten und/oder Unvollständigkeiten in Daten und/oder Materialien oder Dienstleistungen, die iClean vom oder im Auftrag des Käufers geliefert werden;

B. Alle Anweisungen des Käufers, außer aufgrund des Verzugs von iClean; C. Eintritt höherer Gewalt gemäß Ziffer 14 Höhere Gewalt;

D. Standortbedingungen, die von iClean auf der Grundlage, die iClean vor dem Datum der Auftragsbestätigung zur Verfügung gestellt wurde, vernünftigerweise nicht vorhergesehen werden konnten;

e. Gesetzesänderungen;

F. Versäumnis des Käufers, eine seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, einschließlich verspäteter Zahlung gemäß Absatz 5, Preise und Zahlung.

10.3 iClean wird den Käufer unverzüglich über jedes Ereignis informieren, das Anlass zu einem Anspruch gibt.

Installation und Inbetriebnahme

11.1 Dieser Absatz gilt zusätzlich, wenn iClean für die vollständige Installation oder für die Errichtung oder Inbetriebnahme verantwortlich ist.

11.2 iClean führt alle Installationsarbeiten („Arbeiten“) in Übereinstimmung mit dem in der Auftragsbestätigung festgelegten Zeitplan, den Verfahren und Protokollen oder, falls diese nicht vorhanden sind, in Übereinstimmung mit guter Ingenieurpraxis durch.

11.3 Der Käufer gewährt den Zugriff auf die Website an dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Datum oder, falls kein Datum angegeben ist, an einem angemessenen Datum. Der Käufer stellt sicher, dass die Mitarbeiter von iClean die Arbeiten an aufeinanderfolgenden Werktagen ungestört ausführen können, sofern nicht anders vereinbart.

11.4 Der Käufer stellt iClean vor Ort kostenlos und zu angemessenen Zeiten Folgendes zur Verfügung:

Alle Hilfsmittel, Geräte, Materialien, Gerüste, Beleuchtung, Strom, Wasser, Kraftstoff, Öle, Reinigungsmittel, Reinigungsmittel und alle anderen notwendigen und/oder üblichen Gegenstände in mindestens guter Qualität, einschließlich eines angemessenen, mindestens trockenen, ordnungsgemäßen Lagerraums verschlossen und beleuchtet;

Geeignete Einrichtungen für das iClean-Personal, einschließlich Verpflegung, medizinische Einrichtungen, Wasch- und Toiletteneinrichtungen und alles andere, was für angemessene und sichere Arbeitsbedingungen während eines zehnstündigen Arbeitstages, einschließlich Ortsverkehr, und einer fünftägigen Arbeitswoche erforderlich ist;

Solche anderen Artikel und/oder zu anderen Zeiten, die iClean vernünftigerweise verlangen kann.

11.5 Sofern nicht anders vereinbart, werden erforderliche Überstunden und/oder Schichtarbeit dem Käufer gesondert zu iClean-Standardsätzen und zusätzlich zum Preis in Rechnung gestellt. Wenn vor der Installation vom Käufer Tiefbauarbeiten oder andere Arbeiten durchgeführt werden müssen und sich solche Arbeiten verzögern, darf die Installation erst beginnen, nachdem diese Arbeiten zufriedenstellend abgeschlossen sind und angemessene Anpassungen des Preises und der Zeitpläne gemäß Absatz 10 vorgenommen wurden. Vertragsänderung und Verzögerung.

11.6 Falls iClean nur für die Überwachung verantwortlich ist, behält sich iClean das Recht vor, die Qualifikation des vom Käufer gestellten Personals zu beurteilen und gegebenenfalls iClean-Personal auf Kosten des Käufers einzusetzen.

11.7 Alle von iClean durchgeführten Arbeiten, die für die Erfüllung des Auftrages erforderlich sind oder vom Käufer angefordert werden, aber nicht ausdrücklich in ihren Umfang gemäß Absatz 3, Lieferumfang, einbezogen sind, gelten als Änderung im Sinne von Absatz 10, Vertragsänderung und Verzögerung.

Annahme

12.1 Sobald die Arbeiten abgeschlossen sind, wird der Abschlusstest („Tests“), wie in der Auftragsbestätigung angegeben, durchgeführt. Wenn keine solchen Tests angegeben sind, legt iClean nach eigenem Ermessen geeignete Tests fest.

12.2 Wenn während des Tests Abweichungen von den Spezifikationen festgestellt werden, die keinen wesentlichen Einfluss auf die Funktion der gelieferten Waren für ihren vorgesehenen Zweck haben („nicht wesentliche Abweichungen“), werden diese Abweichungen während der Gewährleistungsfrist behoben und stellen keinen Grund dar die Übernahme verweigern oder verzögern.

12.3 Sobald die Tests zufriedenstellend abgeschlossen sind, muss der Käufer unverzüglich eine unterschriebene Übernahmebescheinigung ausstellen und gegebenenfalls eine Liste aller nicht wesentlichen Abweichungen zur Korrektur während einer angemessenen Frist beifügen Zeit. Wenn der Käufer ein solches Zertifikat nicht ausstellt, gilt es als am Datum des zufriedenstellenden Abschlusses des Tests ausgestellt.

12.4 Nimmt der Käufer die gelieferte Ware zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken in Anspruch, so gilt diese Ingebrauchnahme als Abnahme und Abnahme der gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen.

 


Versicherung

13.1 Wenn iClean Installations- oder Inbetriebnahmeleistungen erbringt, muss der Käufer eine All-Risk-Versicherung des Auftragnehmers abschließen, um alle Aktivitäten von iClean vor Ort abzudecken. Diese Police nennt iClean als mitversichert, gewährt dem Versicherer jedoch keinen Rückgriff gegen iClean. Vor Beginn solcher Dienstleistungen muss der Käufer iClean eine Kopie dieser Richtlinie und einen Nachweis über deren Aktualität zukommen lassen.

 


Höhere Gewalt

14.1 iClean gerät nicht in Verzug mit irgendwelchen Verpflichtungen aus dem Vertrag, wenn es durch Gründe verhindert oder verzögert wird, die außerhalb seiner angemessenen Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Krieg, Feindseligkeiten, Revolution, Terrorakte, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Epidemie, Unfall, Feuer, Wind, Überschwemmung, Erdbeben, Embargos, umfangreiche militärische Mobilisierungen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung, Export- oder Importbeschränkungen, Unfähigkeit, Materialien von Drittanbietern zu erhalten oder andere höhere Gewalt oder höhere Gewalt („Höhere Gewalt“).

14.2 Verzögert ein Ereignis höherer Gewalt die Abnahme, so verlängert sich die Liefer- bzw. Abnahmefrist um einen angemessenen Zeitraum.

14.3 Wenn eine höhere Gewalt die Erfüllung der vertraglichen Pflichten für einen Zeitraum von 6 (sechs) Monaten oder länger verhindert, können beide Parteien den Vertrag kündigen. In Bezug auf alle Folgen, die sich aus einer solchen Kündigung ergeben, gilt Absatz 16, Kündigung.

 

Gesetzesänderungen

15.1 Wenn eine Änderung eines Gesetzes oder einer Verordnung mit Gesetzeskraft, einschließlich einer Änderung der Auslegung oder Anwendung eines solchen Gesetzes oder einer solchen Verordnung, eine Änderung des Geltungsbereichs von iClean erfordert, unterliegt diese Änderung den Bestimmungen von Absatz 10, Änderung Vertragsabschluss und Verzug.

 


Beendigung

16.1 iClean kann den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung kündigen, ohne dass es einer Inverzugsetzung oder anderer rechtlicher Schritte bedarf, wenn:

der Käufer eine oder mehrere seiner wesentlichen Pflichten aus dem Vertrag oder aus dem Gesetz nicht erfüllt; b) der Käufer Schritte unternimmt, die zu einer Liquidationsabsicht führen oder implizieren; c) der Käufer für insolvent erklärt wird oder die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für eine Insolvenz erfüllt sind; oder d) die Kontrolle über das Geschäft des Käufers grundlegend geändert wird.

16.2 iClean hat Anspruch auf sofortige Zahlung aller zum Zeitpunkt der Kündigung ausstehenden Beträge. iClean muss sich ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Darüber hinaus kann iClean die vollständige Entschädigung für zusätzliche Kosten verlangen, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Kündigung ergeben.

16.3 Alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, die ihrer Natur nach dazu bestimmt sind, die Beendigung des Vertrags zu überdauern, bleiben auch nach der Beendigung gemäß diesem Absatz bestehen.

 


Salvatorische Klausel, anwendbares Recht und Streitbeilegung

17.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien werden eine solche unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine neue, gültige Bestimmung ersetzen, die dem Sinn der ersetzten Bestimmung möglichst nahe kommt.

17.2 Der Vertrag und alle Fragen seines Zustandekommens, seiner Gültigkeit oder Erfüllung unterliegen ausschließlich niederländischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

17.3 Gerichtsstand ist der Sitz von iClean.


Januar 2022